Gut zu wissen
Was ist bei einem Kassenrezept zu beachten
Start der Behandlung:
Behandlungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Rezepterstellung beginnen.
Zeit der Behandlung:
20-25 Minuten pro Sitzung inklusive administrativer Aufgaben.
Kontinuität der Behandlung:
Unterbrechungen der Terminabfolge dürfen nicht länger als 14 Tage sein, da sonst die Heilmittelverordnung ungültig wird.
Ausnahmen bei Urlaub sind möglich.
Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen:
Für jedes Krankenkassenrezept ist laut SGB V §32 Abs. 2 i. V. m. §61 Satz 3 eine Zuzahlung fällig. Der Zuzahlungsbetrag setzt sich aus EUR 10 Rezeptgebühr, sowie 10% des Rezeptwertes zusammen. Die Zuzahlung ist beim ersten Termin in der Praxis zu per EC Zahlung zu begleichen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.
Absagen eines Termins:
Stornierungen müssen mindestens 24h vor Terminbeginn erfolgen. Ansonsten wird eine Privatrechnung gestellt. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit dem üblichen Kassensatz privat in Rechnung gestellt.
Sonstiges:
Zu jeder Behandlung ist ein Handtuch und saubere Trainingsbekleidung mitzubringen.